Haushaltshilfe Krankenversicherung – Gesetzlich geregelt
Wer aufgrund eines Krankenhausaufenthaltes nicht mehr in der Lage ist seinen eigenen Haushalt weiter zu führen, erhält eine Haushaltshilfe. Krankenversicherung unterstützt die gesetzlich Versicherten in dieser Beziehung sehr gut, diese Regelung ist im Sozialgesetzbuch, kurz SGB genannt, im Fünften Buch der gesetzlichen Krankenversicherung unter dem Paragraphen 38 festgelegt. Was dieser Paragraph im Einzelnen enthält kann man zum Beispiel unter http://www.lumrix.de/gesetze/sgb5/38.php nachlesen. Jedes Mitglied der gesetzlichen Krankenkasse kann diese Regelung für sich in Anspruch nehmen und eine Haushaltshilfe beantragen.
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