Während Elternzeit Kündigungsschutz einhalten

Der Arbeitgeber muss während der Elternzeit Kündigungsschutz einhalten, dabei spielt die Dauer der Elternzeit keine Rolle. Nicht nur für die Mütter ist dieser Kündigungsschutz gültig, sondern gleichermaßen für die Väter, die die Elternzeit in Anspruch nehmen. Sobald der Antrag auf Elternzeit gestellt wurde, jedoch maximal acht Wochen bevor die Elternzeit beginnt, darf der Arbeitgeber die Kündigung nicht aussprechen. Eine Verlängerung des Kündigungsschutzes ist somit nicht möglich, wenn man mehr als acht Wochen vorher die Elternzeit beantragt, bevor sie überhaupt in Anspruch genommen wird.

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Trauringe Gold für die Ewigkeit

Die Trauringe Gold sind für die Ewigkeit gedacht, denn schließlich ist es der Wunsch von Paaren, die sich das Ja-Wort geben, dass sie ein Leben lang zusammen bleiben, wenn auch die Realität oftmals anders aussieht. Mit den Trauringen in Gold sollen die Treue, Liebe und gegenseitige Achtung symbolisiert werden, die die Ehe bestimmen sollen. Gleichzeitig sind die Trauringe Gold eine gut sichtbare Erkennung, dass sich Paare dieses Versprechen gegeben haben. Eheringe können auf eine lange Geschichte zurück blicken, denn bereits die alten Römer und Ägypter drückten mit Ringen ihre Verbundenheit zu ihrem Partner aus.

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Stillkissen: welche Modelle sind empfehlenswert?

Ein Stillkissen ist eine sinnvolle Anschaffung. Seine Vorzüge zeigt es bereits in der Schwangerschaft. Hinter den Rücken gelegt, entlastet es die Wirbelsäule. Zwischen die Knie geklemmt, sorgt es für eine angenehme Seitenlage mit Babybauch. Während der Stillzeit dann kommt sein wichtigster Einsatz: Wenn das Baby sicher auf dem Kissen ruht, kann die Mama Rücken, Nacken und Schultern entspannen. Und später nutzen die Kleinen das anschmiegsame Kissen als Kuschelecke. Voraussetzung für einen langjährigen Nutzen ist allerdings eine optimale Qualität.

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Elternteilzeit für Väter: was ist rechtlich zu beachten?

Sich um den Nachwuchs kümmern und gleichzeitig im Beruf aktiv bleiben – Elternteilzeit für Väter bietet die Chance, Kindererziehung und Karriere zu kombinieren. Während sich Mütter in aller Regel komplett von der Arbeit freistellen lassen, nutzen die Väter meist die Möglichkeit, ihren Arbeitsumfang einfach zu reduzieren. Bis zu 30 Wochenstunden sieht der Gesetzgeber als Maximum vor, bei Einverständnis des Arbeitgebers lassen sich aber auch individuelle Lösungen finden. Und Umfragen in den Betrieben ergeben, dass sich die Akzeptanz für Elternzeit deutlich erhöht. Statistiken findet man etwa im arbeits-abc.de.

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Staatliche Zuschüsse für Familien: wo gibt es Tipps und Infos?

Kinder bereichern das Leben. Der Alltag mit dem Nachwuchs kann jedoch auch ernüchternd sein. Vor allem in finanzieller Hinsicht werden Eltern stark belastet. Daher können sie verschiedene staatliche Zuschüsse für Familien beantragen. Das reicht vom Mutterschafts- und Elterngeld über Kinderzuschläge und Wohngeld für Geringverdiener bis zu Kinderfreibeträgen bei der Steuer. Wem welche Zahlungen zustehen, erklärt ausführlich der familienratgeber.de.

Das Mutterschaftsgeld etwa ist an die Krankenversicherung gekoppelt. Gesetzlich versicherte Berufstätige bekommen vor und nach der Geburt einen Zuschuss aus der Kasse ihrer Versicherung, der Arbeitgeber legt noch mal etwas drauf. Privat versicherte Frauen haben Anspruch auf eine einmalige Zahlung vom Bundesversicherungsamt, manchmal zahlt die Kasse noch eine ähnliche Summe dazu.

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Im Nachhinein die Elternzeit verlängern

Viele Eltern beantragen die Elternzeit lediglich für ein Jahr, da sie nicht allzu lange aus dem Berufsleben aussteigen wollen. Allerdings kann man auch noch im Nachhinein die Elternzeit verlängern, sofern ein wichtiger Grund vorliegt. Unter anderem kann hierfür der Grund eine nicht zustande gekommene Betreuung des Kindes sein, woraufhin man die Elternzeit verlängern muss. Jedoch muss man dafür wiederum eine Genehmigung des Arbeitgebers einholen, die dieser auch ablehnen kann. Sollte dieser Fall eintreten, dann sollte das Gespräch mit dem Arbeitgeber gesucht werden, um eine andere Lösung zu finden, die beiden Seiten gerecht wird. Eine sinnvolle Alternative kann dabei unter anderem eine Teilzeitbeschäftigung sein.

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Zahlreiche staatliche Hilfen für Familien

Es gibt viele staatliche Hilfen für Familien, mit denen das Haushaltsbudget aufgebessert bzw. entlastet werden kann. Bereits schwangere Frauen kommen schon in den Genuss dieser Hilfen, die unter dem Begriff Mutterschutz sicherlich vielen bekannt sein dürften. Sechs Wochen vor der Geburt darf eine Schwangere nicht mehr berufstätig sein, hier erhalten sie schon das so genannte Mutterschaftsgeld. Acht Wochen nach der Geburt läuft der Mutterschutz aus und erst dann kann wieder die Arbeit aufgenommen werden. Wer berufstätig oder arbeitslos ist, kommt in den Genuss von Mutterschaftsgeld, Hausfrauen hingegen nicht.

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Mit Elterngeldrechner das Elterngeld berechnen

Nur wenige Angaben sind nötig, um mit dem Elterngeldrechner den persönlichen Anspruch zu berechnen. So muss hierbei von den letzten zwölf Monaten das durchschnittliche monatliche Nettoeinkommen angegeben werden. Ebenfalls muss angegeben werden, ob man während der Elternzeit einer erwerbsmäßigen Tätigkeit nachgeht und wie viele Kinder bereits im Haushalt leben. Denn hier kann eventuell sogar noch ein Bonus für Geschwister in Anspruch genommen werden. Einen Elterngeldrechner kann man zum Beispiel unter http://www.brutto-netto-rechner.info/elterngeldrechner.php nutzen, um das zu erwartende Elterngeld bereits im Vorfeld berechnen zu können.

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