Elternteilzeit für Väter: was ist rechtlich zu beachten?

Sich um den Nachwuchs kümmern und gleichzeitig im Beruf aktiv bleiben – Elternteilzeit für Väter bietet die Chance, Kindererziehung und Karriere zu kombinieren. Während sich Mütter in aller Regel komplett von der Arbeit freistellen lassen, nutzen die Väter meist die Möglichkeit, ihren Arbeitsumfang einfach zu reduzieren. Bis zu 30 Wochenstunden sieht der Gesetzgeber als Maximum vor, bei Einverständnis des Arbeitgebers lassen sich aber auch individuelle Lösungen finden. Und Umfragen in den Betrieben ergeben, dass sich die Akzeptanz für Elternzeit deutlich erhöht. Statistiken findet man etwa im arbeits-abc.de.

Immer mehr frisch gebackene Mamas und Papas nutzen daher den gesetzlichen Anspruch auf Elternteilzeit. Für Väter birgt das jedoch auch gewisse Risiken. Denn mancher Arbeitgeber sieht es nicht gern, wenn seine männlichen Mitarbeiter den Betrieb in wichtigen Projektphasen verlassen. Wer dann zu früh seinen Antrag einreicht, kann Pech haben und eine Kündigung kassieren. Zwar gibt es ein gesetzliches Recht auf Elternzeit, und auch Väter genießen während dieser Phase einen Sonderkündigungsschutz. Dieser beginnt jedoch erst 8 Wochen vor der Babypause. Da die Anmeldefrist sieben Wochen beträgt, sollten Väter also ihren Antrag exakt timen. Tipps gibt die Website vaeter-zeit.de.

Falls der Chef dem Antrag auf Teilzeitarbeit nicht zustimmt, können Eltern eine Reduzierung vor dem Arbeitsgericht durchsetzen. Basis ist das Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG). Verschiedene Formulare für Anträge liefert jaolaw.de – Stichwort Arbeitsrecht. Außerdem: Wenn Vater oder Mutter während der Elternzeit nicht arbeiten, haben sie auch keine Urlaubsansprüche. Dagegen wird in der Elternteilzeit für Väter ein ganz normaler Urlaub berechnet, entsprechend zur Anzahl der Wochenstunden.

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