Nachlaß: was sollte man für den Ernstfall regeln?

Über ihren Nachlaß denken meist erst Senioren nach. Dabei ist es auch für Jüngere wichtig, ihre Unterlagen für den Ernstfall zu ordnen. Denn nur wenn wichtige Dokumente wie Vorsorgevollmachten, Testament oder Versicherungspolicen gefunden werden, können sie auch zum Einsatz kommen. Dabei muss man sich zunächst noch gar nicht festlegen, wer einmal erben soll. Entscheidender für die Nachlassplanung ist es, sich alle rechtlichen und familiären Bedingungen vor Augen zu führen. Wenn ein größeres Erbe zu vergeben ist, eventuell sogar mit Immobilien, sollte man sich auf jeden Fall juristisch beraten lassen.

Wer keinen Fachmann in der Nähe kennt, findet über Portale wie anwaltssuchdienst.de schnell einen spezialisierten Juristen. Tipp: Um sicherzugehen, dass man es mit einem wirklichen Experten zu tun hat, klickt man auf die Rubrik „nur Fachanwälte suchen“. Der Anwalt berät dabei nicht nur über rechtliche Fragen, sondern erläutert auch die steuerlichen Vor- und Nachteile verschiedener Lösungen für den Nachlaß. Und er gibt Tipps zur Formulierung eines wasserdichten Testaments.

Eine goldene Regel fürs Erben lautet: Bereits zu Lebzeiten schenken! Dadurch lassen sich enorme Steuern sparen. Aber gerade hier tun sich viele Senioren schwer. Sie befürchten, durch Schenkungen ihre eigene wirtschaftliche Sicherheit zu verlieren. Mit der richtigen Vertragsgestaltung für den Nachlaß ist die Sorge jedoch unbegründet. So lassen sich bei Immobilien zum Beispiel lebenslange Nutzungsrechte eintragen. Um die Steuerlast zu mindern, kann man bei Schenkungen außerdem eine Generation überspringen. Auch Freibeträge lassen sich auf diese Weise optimal verteilen. Einen informativen Ratgeber zur Erbschaftssteuer mit weiteren Tipps hat etwa finanztip.de zusammengestellt.

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