Elternzeit für Väter: was ist beim Antrag zu beachten?

Wer sein Kind betreut, hat Anspruch auf drei Jahre Elternzeit. Für Väter ist der Antrag allerdings immer noch mit einigen Hemmnissen verbunden. Rein rechtlich steht ihnen die Freistellung vom Job zwar genauso zu wie der Mutter – aber was bedeutet die Elternzeit für den Job? Neben formalen Aspekten wie Antragsfristen und der Frage, ob man sich ganz freistellen oder Teilzeit arbeiten möchte, ist auch die langfristige Karriereplanung zu bedenken. Praktisch heißt das: Wenn der Chef seine Arbeitnehmer zu 100 Prozent im Dienst sehen will, kann die Elternzeit die Väter auf das berufliche Abstellgleis bringen.

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Während Elternzeit Kündigungsschutz einhalten

Der Arbeitgeber muss während der Elternzeit Kündigungsschutz einhalten, dabei spielt die Dauer der Elternzeit keine Rolle. Nicht nur für die Mütter ist dieser Kündigungsschutz gültig, sondern gleichermaßen für die Väter, die die Elternzeit in Anspruch nehmen. Sobald der Antrag auf Elternzeit gestellt wurde, jedoch maximal acht Wochen bevor die Elternzeit beginnt, darf der Arbeitgeber die Kündigung nicht aussprechen. Eine Verlängerung des Kündigungsschutzes ist somit nicht möglich, wenn man mehr als acht Wochen vorher die Elternzeit beantragt, bevor sie überhaupt in Anspruch genommen wird.

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Elternteilzeit für Väter: was ist rechtlich zu beachten?

Sich um den Nachwuchs kümmern und gleichzeitig im Beruf aktiv bleiben – Elternteilzeit für Väter bietet die Chance, Kindererziehung und Karriere zu kombinieren. Während sich Mütter in aller Regel komplett von der Arbeit freistellen lassen, nutzen die Väter meist die Möglichkeit, ihren Arbeitsumfang einfach zu reduzieren. Bis zu 30 Wochenstunden sieht der Gesetzgeber als Maximum vor, bei Einverständnis des Arbeitgebers lassen sich aber auch individuelle Lösungen finden. Und Umfragen in den Betrieben ergeben, dass sich die Akzeptanz für Elternzeit deutlich erhöht. Statistiken findet man etwa im arbeits-abc.de.

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Im Nachhinein die Elternzeit verlängern

Viele Eltern beantragen die Elternzeit lediglich für ein Jahr, da sie nicht allzu lange aus dem Berufsleben aussteigen wollen. Allerdings kann man auch noch im Nachhinein die Elternzeit verlängern, sofern ein wichtiger Grund vorliegt. Unter anderem kann hierfür der Grund eine nicht zustande gekommene Betreuung des Kindes sein, woraufhin man die Elternzeit verlängern muss. Jedoch muss man dafür wiederum eine Genehmigung des Arbeitgebers einholen, die dieser auch ablehnen kann. Sollte dieser Fall eintreten, dann sollte das Gespräch mit dem Arbeitgeber gesucht werden, um eine andere Lösung zu finden, die beiden Seiten gerecht wird. Eine sinnvolle Alternative kann dabei unter anderem eine Teilzeitbeschäftigung sein.

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Zahlreiche staatliche Hilfen für Familien

Es gibt viele staatliche Hilfen für Familien, mit denen das Haushaltsbudget aufgebessert bzw. entlastet werden kann. Bereits schwangere Frauen kommen schon in den Genuss dieser Hilfen, die unter dem Begriff Mutterschutz sicherlich vielen bekannt sein dürften. Sechs Wochen vor der Geburt darf eine Schwangere nicht mehr berufstätig sein, hier erhalten sie schon das so genannte Mutterschaftsgeld. Acht Wochen nach der Geburt läuft der Mutterschutz aus und erst dann kann wieder die Arbeit aufgenommen werden. Wer berufstätig oder arbeitslos ist, kommt in den Genuss von Mutterschaftsgeld, Hausfrauen hingegen nicht.

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Anmeldung Elternzeit: wie ist der genaue Ablauf?

Wer ein Kind betreut, hat Anspruch auf Unterstützung. Das reicht von finanziellen Hilfen bis zur Freistellung von der Arbeit. Verweigern darf ihnen der Arbeitgeber dieses Recht nicht. Um es in Anspruch zu nehmen bedarf es jedoch einer schriftlichen Anmeldung. Elternzeit schließt dabei meist direkt an den Mutterschutz an, so dass Antragsteller schon vor der Geburt aktiv werden müssen. Die gesetzliche Frist beträgt hier sieben Wochen. Wer diesen Termin versäumt, ist auf die Kulanz seines Arbeitgebers angewiesen.

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Mit Trommeln die Liebe zur Musik entdecken

Viele Eltern wollen ihren Kindern die Musik näher bringen bzw. ihr musikalisches Talent fördern. Dafür soll der Nachwuchs ein Instrument spielen lernen, doch nicht immer sind die lieben Kleinen dazu zu bewegen. Klavier, Geige, Flöte und Co. wollen die Kids meistens nicht spielen und hier ist die Phantasie der Eltern gefragt. Die Trommeln hingegen finden Kinder besonders interessant und diese können sie bereits im Kleinkindalter erhalten und somit ihre ersten musikalischen Versuche unternehmen. Welch eine Vielfalt es an Trommeln gibt, kann man zum Beispiel unter http://www.quoka.de/spezial/instrumente/schlagzeuge.html und auf vielen anderen Verkaufsportalen im Web entdecken.

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Gemeinsam mit Kindern malen lernen

Für Kinder sind die gemeinsamen Aktivitäten mit den Eltern oder auch Großeltern immer etwas ganz Besonderes. Noch lange werden sie sich daran zurück erinnern. So können genauso Erwachsene und Kinder gemeinsam das Malen lernen. Das bereitet zum Einen den Kindern und gleichermaßen den Erwachsenen viel Spaß und zum Anderen kann man so die Freizeit zusammen verbringen und gemeinsam ein Hobby entdecken. Die Basis für das Malen ist das Zeichnen. Im Fachhandel finden sich genauso zahlreiche Bücher, um mit Kindern das Malen lernen zu können, wie man zum Beispiel unter http://www.amazon.de/Zeichnen-lernen-Kindern-Mona-Brookes/dp/3498005219 und auf vielen anderen Verkaufsportalen im Internet sehen kann.

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Die Weihnachtsdekoration mit der Familie gestalten

In vielen Familien ist es schon eine lieb gewordene Tradition geworden, die Weihnachtsdekoration selbst zu basteln. Zahlreiche Anleitungen zum Basteln für die Weihnachtsdekoration hält das Internet bereit, wie man zum Beispiel unter http://www.weihnachten-total.de/Weihnachtsbasteln.htm sehen kann. Sehr beliebt bei der weihnachtlichen Dekoration sind natürlich die kleinen Engel, Sterne und Co. Auch der Adventskranz oder ein Gesteck darf dabei nicht fehlen. Die nötigen Materialien dafür finden sich in der Natur. Hierfür bietet sich ein gemeinsamer Waldspaziergang ideal an.

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Unterhalt zahlen: wie viel Geld darf man selbst behalten?

Familien können viel Freude machen. Wenn es Probleme gibt, muss man aber auch viel zahlen. Eltern, Ehegatten und Kinder haben allesamt ein Anrecht auf finanzielle Unterstützung. Wer für getrennt lebende Partner oder Kinder Unterhalt zahlen muss, braucht aber nicht sein letztes Geld hinzugeben. Denn auch der Zahlungspflichtige hat ein Recht auf eigenes Einkommen. Wie hoch dieser sogenannte Selbstbehalt ist, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Diese ergeben sich sowohl aus der Art des Einkommens als auch aus den persönlichen Lebensumständen.

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