Während Elternzeit Kündigungsschutz einhalten
Der Arbeitgeber muss während der Elternzeit Kündigungsschutz einhalten, dabei spielt die Dauer der Elternzeit keine Rolle. Nicht nur für die Mütter ist dieser Kündigungsschutz gültig, sondern gleichermaßen für die Väter, die die Elternzeit in Anspruch nehmen. Sobald der Antrag auf Elternzeit gestellt wurde, jedoch maximal acht Wochen bevor die Elternzeit beginnt, darf der Arbeitgeber die Kündigung nicht aussprechen. Eine Verlängerung des Kündigungsschutzes ist somit nicht möglich, wenn man mehr als acht Wochen vorher die Elternzeit beantragt, bevor sie überhaupt in Anspruch genommen wird.
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