Kündigung in der Elternzeit: wie ist die Rechtslage?

Wer Kinder hat, braucht ein regelmäßiges Einkommen durch den Job. Darum schützt der Gesetzgeber Mütter unmittelbar vor und nach der Geburt vor einer Kündigung. In der Elternzeit wirkt dieses Kündigungsverbot fort. Es beginnt mit der Antragstellung, maximal jedoch 8 Wochen vor Beginn der Auszeit, und endet mit dem Ablauf der beantragten Frist. Wer nur 12 Monate Pause macht, genießt daher auch nur für diese Dauer Kündigungsschutz.

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Vereinbarkeit Familie und Beruf fördern

Immer öfters wird die Vereinbarkeit Familie und Beruf gefordert und viele Unternehmen sind heute bereits auf dem richtigen Weg dahin. Die Menschen wollen sich sowohl in der eigenen Familie, wie auch im Beruf engagieren können. Nur mit der Vereinbarkeit Familie und Beruf wird den Menschen ermöglicht, dass sie ihr favorisiertes Lebensmodell frei auswählen können. Mit dieser Brücke wird Familien die Chance gegeben, dass sie das nötige Einkommen selbst erwirtschaften können und nicht am Existenzminimum leben müssen. Nicht nur Eltern können davon ihren Nutzen ziehen, sondern wird damit auch für die ganze Bevölkerung eine soziale Sicherheit geschaffen.

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Verlängerung der Elternzeit: wann ist das möglich?

Das Leben mit einem Kind bietet jeden Tag etwas Neues. Vieles davon ist vorhersehbar. Manches lässt sich jedoch nicht kalkulieren. Auch bei bester Planung können Betreuungspersonen ausfallen. Oder das Kind wird krank und braucht intensivere Pflege. Was tun? Um die Betreuung des Kindes zu gewährleisten, kann man in diesen Situationen eine Verlängerung der Elternzeit beantragen – wenn dadurch nicht der gesetzliche Rahmen von maximal 3 Jahren überschritten wird. Tipp: Auf der Webseite des bmfsfj.de kann man die aktuelle Info-Broschüre mit allen gesetzlichen Regelungen zu Elterngeld und Elternzeit herunterladen.

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Wertewandel Familie: wo können Eltern sich informieren?

Noch nie gab es einen so rasanten Wertewandel. Familie und Erziehung sind heute kaum noch vergleichbar mit der Generation unserer Eltern. Die Ursachen dafür sind vielfältig: von der zunehmenden Berufstätigkeit der Mütter über veränderte Ansprüche an die Paarbeziehung bis zu wirtschaftlichen Entwicklungen, die eine ganz eigene Dynamik in das Familienleben bringen können. Generell geht die Tendenz in Richtung einer stärkeren Autonomie, sowohl für Frauen, die sich im Berufsleben behaupten müssen als auch für Kinder, die heute viel gleichberechtigter aufwachsen.

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Unterhalt: Kinder haben ein Recht darauf

Beide Elternteile müssen für den Unterhalt Kinder aufkommen, sofern diese keine eigenen Einkünfte haben. Das ist auch vom Gesetzgeber geregelt und zwar im BGB, dem Bürgerlichen Gesetzbuch, unter dem Paragraphen 1602 Absatz 1. Erzielt der Nachwuchs noch kein eigenes Einkommen, dann müssen Eltern mit dem Unterhalt Kinder versorgen. Dieser Unterhalt setzt sich bei getrennt lebenden Eltern aus dem so genannten Barunterhalt und dem Naturalunterhalt zusammen. Bei letzterem Unterhalt muss der Elternteil den Nachwuchs versorgen, bei dem er lebt. Hier wird er mit Essen, Betreuung, Kleidung, Einrichtung des Kinderzimmers und Co. versorgt.

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Unterhalt Berechnung: welche Ansprüche haben Kinder aktuell?

Die Kostensätze für den Kindesunterhalt ändern sich regelmäßig. Ursache sind die wachsenden Lebenshaltungskosten. Aber auch mit steigendem Alter brauchen Kinder mehr Geld und haben deshalb höhere Ansprüche. Alle zwei Jahre erscheint deshalb eine neue Düsseldorfer Tabelle zur Unterhalt Berechnung. Sie berücksichtigt sowohl den Unterhaltsbedarf als auch die Zahlungsfähigkeit des Unterhaltspflichtigen. Wer wissen möchte, wie viel Geld ihm zusteht oder wie hoch die Belastungen ausfallen werden, kann die Zahlen auf Webseiten wie internetratgeber-recht.de schnell nachlesen.

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Elternzeit Verlängerung: wer liefert rechtliche und praktische Infos?

In den ersten Lebensjahren eines Kindes braucht es eine intensive Betreuung. Die meisten Eltern nutzen daher den gesetzlichen Anspruch und beantragen zwei Jahre Elternzeit. Verlängerung ist dabei möglich. Wer ursprünglich eine kürzere Auszeit beantragt hat, kann nachträglich weitere Monate bewilligt bekommen. Insgesamt 36 Monate können Eltern dadurch ihr Arbeitsverhältnis ruhen lassen oder halbtags arbeiten, um ausreichend Zeit für ihr Kind zu haben. Rechtlich beginnt dieser Anspruch mit der Geburt und endet spätestens mit Vollendung des achten Lebensjahres. Statt die Elternzeit in einem Rutsch zu nehmen, kann man sie in Absprache mit dem Arbeitgeber auch in mehrere Abschnitte aufteilen oder auf beide Elternteile splitten. Detaillierte Infos liefert bmfsfj.de.

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Zahlreiche staatliche Hilfen für Familien

Es gibt viele staatliche Hilfen für Familien, mit denen das Haushaltsbudget aufgebessert bzw. entlastet werden kann. Bereits schwangere Frauen kommen schon in den Genuss dieser Hilfen, die unter dem Begriff Mutterschutz sicherlich vielen bekannt sein dürften. Sechs Wochen vor der Geburt darf eine Schwangere nicht mehr berufstätig sein, hier erhalten sie schon das so genannte Mutterschaftsgeld. Acht Wochen nach der Geburt läuft der Mutterschutz aus und erst dann kann wieder die Arbeit aufgenommen werden. Wer berufstätig oder arbeitslos ist, kommt in den Genuss von Mutterschaftsgeld, Hausfrauen hingegen nicht.

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Anmeldung Elternzeit: wie ist der genaue Ablauf?

Wer ein Kind betreut, hat Anspruch auf Unterstützung. Das reicht von finanziellen Hilfen bis zur Freistellung von der Arbeit. Verweigern darf ihnen der Arbeitgeber dieses Recht nicht. Um es in Anspruch zu nehmen bedarf es jedoch einer schriftlichen Anmeldung. Elternzeit schließt dabei meist direkt an den Mutterschutz an, so dass Antragsteller schon vor der Geburt aktiv werden müssen. Die gesetzliche Frist beträgt hier sieben Wochen. Wer diesen Termin versäumt, ist auf die Kulanz seines Arbeitgebers angewiesen.

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Gemeinsam mit Kindern malen lernen

Für Kinder sind die gemeinsamen Aktivitäten mit den Eltern oder auch Großeltern immer etwas ganz Besonderes. Noch lange werden sie sich daran zurück erinnern. So können genauso Erwachsene und Kinder gemeinsam das Malen lernen. Das bereitet zum Einen den Kindern und gleichermaßen den Erwachsenen viel Spaß und zum Anderen kann man so die Freizeit zusammen verbringen und gemeinsam ein Hobby entdecken. Die Basis für das Malen ist das Zeichnen. Im Fachhandel finden sich genauso zahlreiche Bücher, um mit Kindern das Malen lernen zu können, wie man zum Beispiel unter http://www.amazon.de/Zeichnen-lernen-Kindern-Mona-Brookes/dp/3498005219 und auf vielen anderen Verkaufsportalen im Internet sehen kann.

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