Kündigung in der Elternzeit: wie ist die Rechtslage?
Wer Kinder hat, braucht ein regelmäßiges Einkommen durch den Job. Darum schützt der Gesetzgeber Mütter unmittelbar vor und nach der Geburt vor einer Kündigung. In der Elternzeit wirkt dieses Kündigungsverbot fort. Es beginnt mit der Antragstellung, maximal jedoch 8 Wochen vor Beginn der Auszeit, und endet mit dem Ablauf der beantragten Frist. Wer nur 12 Monate Pause macht, genießt daher auch nur für diese Dauer Kündigungsschutz.
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