Elternzeit Verlängerung: wer liefert rechtliche und praktische Infos?
In den ersten Lebensjahren eines Kindes braucht es eine intensive Betreuung. Die meisten Eltern nutzen daher den gesetzlichen Anspruch und beantragen zwei Jahre Elternzeit. Verlängerung ist dabei möglich. Wer ursprünglich eine kürzere Auszeit beantragt hat, kann nachträglich weitere Monate bewilligt bekommen. Insgesamt 36 Monate können Eltern dadurch ihr Arbeitsverhältnis ruhen lassen oder halbtags arbeiten, um ausreichend Zeit für ihr Kind zu haben. Rechtlich beginnt dieser Anspruch mit der Geburt und endet spätestens mit Vollendung des achten Lebensjahres. Statt die Elternzeit in einem Rutsch zu nehmen, kann man sie in Absprache mit dem Arbeitgeber auch in mehrere Abschnitte aufteilen oder auf beide Elternteile splitten. Detaillierte Infos liefert bmfsfj.de.
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